Zuschussregelung für das Gesundheitsprogramm (Präventionsreise)
Bei diesen Leistungen handelt es sich um Präventionsmaßnahmen mit auswärtiger Unterbringung für gesetzlich Krankenversicherte. Der Reisende sollte sich vorab bei seiner Krankenkasse über die Zuschussregelungen informieren und sich durch ein Bewilligungsformular vor Reisebuchung die Bestätigung der Bezuschussung quittieren lassen. Unter dem Menüpunkt Krankenkassen finden Sie mit Verlinkung die Krankenkassenliste. Über die direkte Website der jeweiligen Krankenkasse finden Sie Detailinformationen über die Regelungen zu Präventionsreisen. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt telefonisch bei Ihrer Krankenkasse beraten lassen.
Dem Reisenden wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, wenn der Versicherte mindestens zu 80 % am Präventionsprogramm teilgenommen hat. Diese Teilnahmebescheinigung muß bei der Krankenkasse eingereicht werden, um den Zuschuß zu erhalten. Sollten die 80 % nicht absolviert werden oder aus sonstigen Gründen nicht bezuschusst werden, muß der Reiseteilnehmer diesen Betrag selbst tragen.
www.gesundheitsreisen-direkt.de